Schadensanspruch

Der Schadensanspruch ist die übliche Kurzbezeichnung für den Anspruch auf Schadensersatz. Die Geschäftsbedingungen vieler Dienstleister schließen den Schadensanspruch grundsätzlich aus, die entsprechenden Klauseln werden jedoch von Gerichten häufig nicht akzeptiert. Grundsätzlich bezieht sich der Schadensanspruch auf privatrechtliche Verträge, während gegenüber öffentlich-rechtlichen Stellen der Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Da die Umgangssprache diese Unterscheidung zunehmend vernachlässigt, gelten die Begriffe Schadensanspruch und Entschädigungsanspruch nahezu als Synonyme. Bei Sachversicherungen besteht der Schadensanspruch gegenüber der eigenen Versicherungsgesellschaft. In Haftpflichtangelegenheiten besteht der Schadensanspruch grundsätzlich in unbegrenzter Höhe. Insbesondere bei Verletzungen von Rechtspflichten gehört die Festlegung des Umfangs eines Schadensanspruches zu den Aufgaben eines Gerichtsverfahrens.

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