Schadensanzeige

Die Schadensanzeige ist die offizielle Mitteilung eines entstandenen Schadens. Eine Schadensanzeige gegenüber der Versicherung kann grundsätzlich durch den Geschädigten oder durch den Versicherungsnehmer eingereicht werden, sofern es sich wie bei einer Haftpflichtversicherung um zwei unterschiedliche Personen handelt. Bei Sachversicherungen ist hingegen der Versicherungsnehmer in der Regel mit dem Geschädigten identisch. Neben einer entsprechenden Meldung an den Versicherer wird auch die Information eines Dienstleisters über einen eingetretenen Schaden als Schadensanzeige bezeichnet. Vor allem Kurierdienste und Speditionen verwenden den Begriff auch für das Formular, welches Auftraggeber oder Empfänger im Schadensfall ausfüllen müssen. Eine ehrlich verfasste Schadensanzeige ist Voraussetzung für die erfolgreiche Schadensregulierung.

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