Schadensbegrenzung

Die Schadensbegrenzung bedeutet, einen aufgetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Die Schadensbegrenzung gehört zu den Pflichten eines Versicherten und bezieht die Notwendigkeit zum Einholen verschiedener Angebote für infolge eines Schadensfalles notwendig gewordene Reparaturarbeiten grundsätzlich mit ein. Die Rechtsprechung erkennt jedoch an, dass der Geschädigte keinen übermäßig großen Zeitaufwand für die Schadensbegrenzung durch die Erforschung günstiger Angebote aufwenden muss. Ein unverzichtbarer Teil der Schadensbegrenzung besteht darin, die Entstehung von Folgeschäden zu vermeiden. Hierzu gehört die Absicherung einer Unfallstelle ebenso wie die rechtzeitige Beauftragung einer Reparaturmaßnahme. Der Begriff Schadensbegrenzung wird auch im übertragenen Sinn für die Vermeidung sozialer Schäden durch unvermeidbare Entscheidungen verwendet.

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