Schadlosbürgschaft

Unter einer Schadlosbürgschaft, alternativ Ausfallsbürgschaft genannt, versteht man die Haftung eines Bürgen erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Gläubiger nachweist, dass er bei einer verbürgten Forderung trotz Sicherheitenverwertung und Vollstreckung einen Verlust verzeichnet. So ist der Ausfallbürge dazu verpflichtet, für den Differenzbetrag aufzukommen. Unterschieden wird zwischen einer normalen und einer modifizierten Ausfallbürgschaft. Die normale Ausfallbürgschaft ist für den Gläubiger sehr umständlich, denn er muss dem Bürgen den Eintritt des Bürgschaftsfalls mit einer erfolglosen Zwangsvollstreckung nachweisen. Bei einer modifizierten Ausfallbürgschaft wird zwischen Gläubiger und Ausfallbürgen im Vorfeld vereinbart, wann von einem Ausfall zu sprechen ist. Ein Zeitpunkt oder Ereignis soll darüber aussagen, ob ein Bürgschaftsfall vorliegt.

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