Schadlosbürge

Der Schadlosbürge ist ein Bürge bei einer Schadlos- oder Ausfallbürgschaft. Er haftet jedoch erst dann, wenn der Gläubiger nachweist, dass er bei einer verbürgten Forderung trotz Sicherheitenverwertung und Vollstreckung einen Verlust verzeichnet. In diesem Fall ist der Schadlosbürge dazu verpflichtet, für den Differenzbetrag aufzukommen. Unterschieden wird zwischen einer normalen und einer modifizierten Ausfallbürgschaft. Die normale Ausfallbürgschaft ist für den Gläubiger sehr zeitintensiv, denn er muss dem Bürgen den Eintritt des Bürgschaftsfalls mit einer erfolglosen Zwangsvollstreckung nachweisen. Bei einer modifizierten Ausfallbürgschaft wird zwischen dem Gläubiger und dem Ausfallbürgen im Vorfeld vereinbart, wann von einem Ausfall zu sprechen ist. Ein Zeitpunkt oder Ereignis soll darüber aussagen, ob ein Bürgschaftsfall vorliegt.

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