Schadenswiedergutmachung

Die Schadenswiedergutmachung ist ein Begriff aus dem Strafrecht und ein Bestandteil des Täter-Opfer-Ausgleichs. Sie besteht darin, dass ein Straftäter den von ihm angerichteten Schaden ausgleichen muss. Die Schadenswiedergutmachung bezieht sich auf konkrete Schäden, sie ist vom pauschal berechneten Schmerzensgeld zu unterscheiden. Bei zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen kann der Richter die Schadenswiedergutmachung als Voraussetzung für die Strafaussetzung anordnen. In einer weiteren Bedeutung versteht die gemeinnützige Organisation "Weißer Ring" ihre Leistungen an Opfer von Straftaten als eine Form der Schadenswiedergutmachung. Die Auszahlungen durch den Verein erfolgen, wenn das Vermögen des Täters nicht für eine angemessene Schadenswiedergutmachung ausreicht.

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