Schenkungserklärung

Gegenüber dem Finanzamt ist eine formlose Schenkungserklärung bei größeren, aber den Freibetrag nicht erreichenden Schenkungen abzugeben, damit eine Prüfung erfolgt, ob innerhalb der letzten zehn Jahre bereits eine Schenkung durch denselben Geber an denselben Empfänger erfolgte. Verpflichtend ist eine Schenkungserklärung bei der Übergabe von Immobilien auszustellen, damit eine notarielle Beglaubigung erfolgen kann. Bei der Übergabe von Sachen ist eine Schenkungserklärung zwar nicht vorgeschrieben, aus Gründen der Rechtssicherheit aber sinnvoll, da die Erklärung die Übergabe der verschenkten Güter bescheinigt. Kleingartenvereine verlangen bei einer Abgabe einer Gartenlaube in der Regel ebenfalls die Vorlage eines Kaufbeleges oder einer Schenkungserklärung für die Aufnahme des neuen Mitgliedes in den Verein.

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