Eine Schenkung ist die unentgeltliche Übergabe eines Gegenstandes. Rechtlich handelt es sich bereits bei der Übergabe eines Geburtstagsgeschenks um eine Schenkung, im tatsächlichen Sprachgebrauch wird jedoch überwiegend die Übergabe hochwertiger Gegenstände oder höherer Geldbeträge als solche bezeichnet. Eine Schenkung kann zurückgefordert werden, wenn der Schenkende unerwartet verarmt oder sich der Beschenkte durch ernsthaftes Fehlverhalten grob undenkbar zeigt. Einen weiteren Grund für die Rückforderung von Geschenken stellt der Wegfall der Grundlage für die Schenkung dar; ein solcher wird regelmäßig im Scheidungsverfahren bei kostspieligen Geschenken der Ex-Schwiegereltern angenommen. Ein Schenkungsvertrag bedarf grundsätzlich der notariellen Beglaubigung, diese wird durch die faktische Übergabe des verschenkten Gegenstandes jedoch überflüssig.