Ein Scheinunternehmen ist ein Unternehmen, das zwar entsprechend der Bestimmungen seines Sitzlandes ordnungsgemäß angemeldet ist, aber keine reale Geschäftstätigkeit ausübt. Die am meisten verbreitete Bezeichnung für ein entsprechendes Unternehmen lautet Briefkastenfirma. Die Gründung eines Scheinunternehmens erfolgt häufig zur Umleitung der Steuerlast in ein Land mit niedrigen Steuersätzen bei der Unternehmensbesteuerung. Die Gründung eines Scheinunternehmens an sich ist nicht strafbar, allerdings dienen Schätzungen zufolge etwa neunzig Prozent der entsprechenden Gründungen der Durchführung von Straftaten wie der Steuerhinterziehung. Eine neutrale Bezeichnung für Scheinunternehmen lautet Basisunternehmen beziehungsweise Basisfirma. Der Bundesfinanzhof bezeichnet sie als funktionslose Basisgesellschaften und sieht sie als Rechtsmissbrauch an, sofern keine erkennbaren wirtschaftlichen Gründe für ihre Gründung vorliegen.