Schenkungssteuererklärung

Eine Schenkungssteuererklärung müssen Empfänger von Schenkungen abgeben, wenn deren Wert den jeweiligen Freibetrag übersteigt. Die grundsätzliche Frist für die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung beläuft sich auf drei Monate, maßgeblich ist das Datum des Erhalts eines geschenkten Gutes. Auch bei einer Nichtüberschreitung des Freibetrages für die Schenkungssteuer kann das Finanzamt die Abgabe einer Schenkungssteuererklärung verlangen. Das kommt vor, wenn Grund für die Annahme besteht, dass der Empfänger innerhalb der letzten zehn Jahre weitere Schenkungen durch denselben Geber erhalten hatte. Grundlage für die mögliche Anforderung der Schenkungssteuererklärung durch das Finanzamt ist, dass der Schenkungsfreibetrag nicht für eine einmalige Schenkung, sondern für den Zeitraum von zehn Jahren gilt.

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