Schuldscheindarlehen

Schuldscheindarlehen sind in der Fachsprache der Banken nicht Kleinkredite an Privatpersonen, zu deren Nachweis ein Schuldschein ausgestellt wird. Vielmehr sind Schuldscheindarlehen Großkredite an Unternehmen oder an die öffentliche Hand, die oftmals gemeinsam von mehreren Banken abgewickelt werden. Schuldscheindarlehen erfordern aufgrund ihres Umfangs die hervorragende Bonität des Kreditnehmers und können in den meisten Fällen nicht vorzeitig zurückgezahlt werden, abweichende vertragliche Regeln sind jedoch nicht möglich. Schuldscheindarlehen ähneln in gewisser Hinsicht zwar einer Anleihe, werden aber nicht an der Börse gehandelt. In vielen Fällen vereinbaren Kreditgeber und Kreditnehmer bei einem Schuldscheindarlehen, dass die ersten Jahre tilgungsfrei bleiben.

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