Schuldtitel

Schuldtitel ist ein selten verwendeter Ausdruck für einen Vollstreckungstitel. Ein Schuldtitel oder Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, durch einen Gerichtsvollzieher eine Zwangsvollstreckung beim Schuldner zu veranlassen. Im Unterschied zum gebräuchlicheren Begriff Vollstreckungstitel bezieht sich der Schuldtitel jedoch immer auf finanzielle Schulden, während eine Vollstreckung auch mit dem Ziel der Abgabe einer Unterlassungserklärung von beleidigenden oder unwahren Behauptungen erfolgen kann. Grundsätzlich sind auch ausländische Schuldtitel in Deutschland vollstreckbar; falls diese außerhalb der EU entstanden sind, muss jedoch ein Exequaturverfahren zur Anwendung kommen. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Schuldtitels ist, dass dessen Umfang eindeutig erkennbar ist. Eine weitere Bedeutung des Schuldtitels bezieht sich auf alle Wertpapiere mit festgelegten Verzinsungen.

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