Schuldzinsen

Schuldzinsen sind generell die Zinsen, welche für einen Kredit gezahlt werden. In steuerlicher Hinsicht sind betrieblich veranlasste Schuldzinsen grundsätzlich abzugsfähig. Eine vergleichbare Abzugsfähigkeit gilt auch für den Besitzer einer Immobilie, sofern diese vermietet wird; bei teilweise vermieteten und teilweise durch den Besitzer genutzten Immobilien wie einer Ferienwohnung ist der Abzug von Schuldzinsen anteilig möglich. Banken bezeichnen Schuldzinsen überwiegend als Sollzinsen oder Zinsen für aufgenommene Kredite. Der Unterschied zwischen den von einer Bank gezahlten Habenzinsen und den verlangten Sollzinsen wird häufig als unmäßig kritisiert. Einige Autoren beschränken die Verwendung des Begriffes Schuldzinsen auf den Bereich der Immobilienfinanzierung.

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