Schuldübernahme

Die Schuldübernahme bedeutet, dass anstelle des bisherigen Schuldners eine andere Person in das Schuldverhältnis eintritt. Die Schuldübernahme ist nicht nur bei Geldschulden, sondern auch bei geschuldeten Sachleistungen möglich. Sie erfordert jedoch der Zustimmung des Gläubigers, damit ihm kein zahlungsunfähiger Gläubiger aufgezwungen werden kann. Die Schuldübernahme ist von einem Schuldbeitritt zu unterscheiden, bei welchem lediglich ein weiterer Schuldner hinzugefügt wird, während der bisherige Schuldner weiterhin haftet. Im Gegensatz zu einer Vertragsübernahme tritt der neue Schuldner bei der Schuldübernahme nicht in den Vertrag ein, sondern übernimmt lediglich die Verpflichtung zur Begleichung der konkreten Schuld.

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