Sicherungsgeld

Historisch bezeichnet der Begriff Sicherungsgeld eine vorsorglich zu bezahlende Geldstrafe, welche bei einer staatsfeindlichen Betätigung oder entsprechenden Äußerungen an die Staatskasse verfiel und erneuert werden musste. Diese Anwendung eines Sicherungsgeldes war besonders während der Nazi-Diktatur üblich. Im Vertragsrecht wird ein Sicherungsgeld oftmals für mögliche Ausgaben erhoben und mit dem tatsächlichen Verbrauch berechnet. So erheben Hotels teilweise ein Sicherungsgeld für die mögliche Nutzung des Hoteltelefons und der Minibar, sofern der Gast keine Kreditkartennummer hinterlegt. Im Steuerrecht kann ein Sicherungsgeld erhoben werden, wenn ein Steuerpflichtiger die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung nicht vollständig einhält.

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