Sonderumlage

Die Sonderumlage ist eine zu erbringende Geldleistung für besondere Ausgaben. Ein Verein kann in seiner Satzung vorschreiben, dass die Mitglieder für erforderliche oder in der Mitgliederversammlung beschlossene Maßnahmen einen Beitrag in Form einer Sonderumlage leisten. Im kirchlichen Raum ist eine Sonderumlage als Solidarbeitrag aller Gemeinden eines Kirchenkreises für ungeplante Kosten einer Kirchengemeinde üblich. Von besonderer Wichtigkeit ist die Sonderumlage jedoch bei Wohneigentumsgemeinschaften. Sie kommt regelmäßig zur Anwendung, wenn Reparaturen erforderlich werden, deren Höhe durch die Instandhaltungsrücklage nicht gedeckt wird. In diesem Fall sind alle Miteigentümer zur Zahlung der Sonderumlage verpflichtet, nachdem diese von der Eigentümerversammlung beschlossen wurde.

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