Bei einer Sonderverkaufsaktion werden Waren zu vergünstigten Preisen abgegeben. Im rechtlichen Sinn als Sonderverkaufsaktionen zu werten sind Maßnahmen wie ein Ausverkauf wegen umfangreicher Renovierungsarbeiten, Geschäftsaufgabe oder Umzug in andere Verkaufsräume. In diesem Fall ist es statthaft, bei der Sonderverkaufsaktion den eigenen Bezugspreis zu unterschreiten. Ebenfalls erlaubt sind Sonderverkaufsaktionen bei regelmäßigen Sortiments-Änderungen, wobei die Zeiten früherer Schlussverkäufe nicht mehr verbindlich eingehalten werden müssen. Zusätzlich bezeichnen Einzelhändler Aktionen als Sonderverkaufsaktionen, bei welchen sie üblicherweise nicht im Sortiment vorhandene Waren für einen befristeten Zeitraum anbieten. Sonderverkaufsaktionen mit spezieller Aktionsware werden von Verbrauchern fast immer als günstig wahrgenommen.