Das Sondervermögen bezeichnet jeweils unabhängig zu führendes Vermögen in unterschiedlichen Zusammenhängen. Bei einer Fondsgesellschaft meint das Sondervermögen das Anlagevermögen der Anteilseigner, welches vom Vermögen der Gesellschaft zu trennen ist. Als Sondervermögen des Bundes werden unterschiedliche Einrichtungen bezeichnet, welche zwar im Eigentum des Bundes sind, jedoch einen eigenen Haushalt bilden. In ähnlicher Weise wie der Bund bilden Gemeinden und Städte kommunales Sondervermögen. Eine besondere Form des Sondervermögens bilden Fonds gemäß des Altersvorsorge-Sondervermögens. Historisch galt auch das private Eigentum der Braut als Sondervermögen, da mit der Hochzeit der Ehemann die Verfügungsgewalt über dieses erwarb, es aber im Falle einer Trennung zurückgeben musste.