Sonderverwahrung

Die Sonderverwahrung bezeichnet die Aufbewahrung der Wertpapiere eines Dritten, welche getrennt vom Vermögen der Depotbank erfolgen muss. Hinsichtlich der Haftung im Falle einer Bankinsolvenz gilt, dass der Wert des Depots nicht durch den Einlagensicherungsfonds abgedeckt wird, da die erforderliche Sonderverwahrung bewirkt, dass dieses nicht Bestandteil der Insolvenzmasse wird. Die Sonderverwahrung wird aus historischen Gründen auch als Streifbandverwahrung bezeichnet, da die früher üblichen festen Stücke eines Kunden üblicherweise mit einem Streifband verbunden waren. Als Sonderverwahrung im weiteren Sinn gilt auch die vom Vermögen des Vermieters getrennte Aufbewahrung der hinterlegten Mietkautionen. Auch diese schützt vor Verlusten, indem sie die Zurechnung der Beträge zum Vermögen des Vermieters für den Insolvenzfall ausschließt.

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