Steuerberatungsgebühren

Steuerberatungsgebühren fallen an, wenn der Steuerpflichtige einen Steuerberater mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt beauftragt. Die Steuerberatungsgebühren sind in der Steuerberatungsverordnung (StBVV) geregelt, diese enthält jedoch keine definitiv festgelegten Gebühren, sondern gibt einen Gebührenrahmen vor, innerhalb dessen der einzelne Steuerberater das Entgelt eigenständig festlegen kann. Der Verzicht auf die Erhebung fälliger Steuerberatungsgebühren ist ebenso wie die Unterschreitung der Mindestgebühr in der Regel nicht statthaft, Ausnahmen wie die Bedürftigkeit des Klienten werden in der Verordnung aufgeführt. Zusätzlich zu den Steuerberatungsgebühren kann der Steuerberater den Ersatz angemessener Auslagen verlangen, der Steuerberatungsvertrag kann anstelle der tatsächlichen Auslagenerstattung eine Auslagenpauschale vorsehen.

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