Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaften sind Zusammenschlüsse von Steuerberatern in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder einer juristischen Person. Die Steuerberatungsgesellschaft wird ebenso wie der einzelne Steuerberater von der Kammer aufgenommen. Neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigte und vereidigte Buchprüfer Mitglieder in einer Steuerberatungsgesellschaft werden. Die Angehörigen weiterer Berufe mit einem Bezug zu der Tätigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft können als Mitglieder auftreten, ihre Berufung in den Vorstand bedarf jedoch der Zustimmung der Steuerberaterkammer. Insgesamt müssen mindestens die Hälfte der verantwortlichen Partner oder Vorstandsmitglieder einer Steuerberatungsgesellschaft Steuerberater sein. Lohnsteuerhilfsvereine werden umgangssprachlich ebenfalls als Steuerberatungsgesellschaften bezeichnet, im rechtlichen Sinne gehören sie jedoch nicht zu diesen, sondern bilden eine eigene Gruppierung.

^