Stornokosten

Stornokosten sind die Kosten, welche ein Vertragspartner als Entschädigung für die Kündigung eines abgeschlossenen Vertrages bezahlen muss. Sie kommen vor allem im Reiserecht zur Anwendung und werden von Hotels ebenso wie von Reiseveranstaltern oder Fluggesellschaften berechnet. Die Pflicht zur Bezahlung von Stornokosten entfällt, wenn die ursprünglich gebuchte Reiseleistung ohne Preisnachlass an einen Dritten verkauft werden kann. Üblicherweise erfolgt eine pauschale Berechnung der Stornokosten, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt des Reiserücktritts richtet. Die Stornokosten dürfen höchstens den Reisepreis abzüglich der durch den Nichtantritt der Reise entstandenen Einsparungen umfassen. Außer bei Reiseverträgen können Stornokosten auch bei beauftragten Sonderanfertigungen anfallen.

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