Stornogebühren

Stornogebühren sind Entgelte, welche einem Vertragspartner als Entschädigung für eine Vertragskündigung zukommen. Sie dürfen nicht höher als der ursprüngliche Vertragspreis abzüglich der infolge der Vertragskündigung erzielten Einsparungen ausfallen. Stornogebühren werden vor allem in der Reisebranche wie beispielsweise bei einem Reiserücktritt erhoben. Da es sich nicht um öffentlich-rechtliche Belastungen handelt, müssten sie eigentlich als Stornoentgelte oder Stornokosten bezeichnet werden. Stornogebühren sind grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Absage der Reise durch den Reisenden gestaffelt, sie werden sowohl von Reiseveranstaltern als auch von Hotels erhoben. Sofern die ursprünglich gebuchte Leistung ohne Preisminderung an eine andere Person verkauft wird, ist die Erhebung der Stornogebühren unzulässig.

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