Strafkaution

Die Strafkaution ist eine finanzielle Leistung, die ein Gericht für die Freilassung eines Beschuldigten aus der Untersuchungshaft anordnen kann. Voraussetzung ist, dass der Haftgrund der Fluchtgefahr besteht. Der Beschuldigte wird sich vermutlich zum Prozess einfinden, da die gestellte Strafkaution sonst zugunsten der Staatskasse verfällt. Wenn Verdunklungsgefahr als Haftgrund vorliegt, eignet sich die Strafkaution in der Regel nicht zur Vermeidung der Untersuchungshaft, da sie die mögliche Beeinflussung von Zeugen nicht zuverlässig unterbinden kann. Im deutschen Recht ist bei schweren Vorwürfen anders als in den USA das Stellen einer Strafkaution grundsätzlich nicht möglich. Die Höhe einer Strafkaution richtet sich auch nach dem Vorwurf, vor allem aber nach den finanziellen Verhältnissen des Beschuldigten.

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