Strafkatalog

Während der Nazi-Diktatur war Strafkatalog eine andere Bezeichnung für die Lagerordnung in Konzentrationslagern. Heute bezieht sich der Begriff auf den Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung und auf zivilrechtliche Bußgeldschriften von Vereinen oder Sportverbänden. Die angesichts der früheren Nutzung weniger verfängliche Bezeichnung lautet Strafenkatalog. Entsprechende Regeln für Sanktionen kommen selbst auf niedriger Ebene wie in Kegelvereinen zur Anwendung, wobei Mitglieder sich durch den Vereinsbeitritt diesem unterwerfen. Der in der Schule früher übliche umfangreiche Strafenkatalog ist heute weitgehend aufgehoben, selbst Strafarbeiten sind in den meisten Bundesländern nicht mehr oder nur bei eindeutig pädagogischer Zielsetzung statthaft.

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