Strafgeldkatalog

Der Strafgeldkatalog ist die Auflistung der bei bestimmten Verstößen fällig werdenden Geldzahlungen. Mit dem Begriff ist überwiegend der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße gemeint, der feste Beträge für die einzelnen Verkehrsverstöße enthält. Vergleichbare gesetzliche Strafgeldkataloge existieren in Deutschland auch in weiteren Bereichen, sie ahnden grundsätzlich Ordnungswidrigkeiten. Neben den öffentlich-rechtlichen Bußgeldkatalogen sind privatrechtliche Strafgeldkataloge als vertragliche Vereinbarungen grundsätzlich zugelassen. Sie sind in Vereinen für die Nichtwahrnehmung der vorgeschriebenen Arbeitsleistungen auf dem Vereinsgelände ebenso wie als Verspätungszuschläge bei nicht rechtzeitiger Vertragserfüllung verbreitet. Des Weiteren führen die Sportverbände oftmals Strafgeldkataloge, um einfache und häufig wiederkehrende Regelverstöße ohne gesonderte Verhandlung zu ahnden. Strafgeldkataloge sind im Rechtsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern nur eingeschränkt zulässig.

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