Streitwert

Der Streitwert ist bei gerichtlichen Prozessen für die Gebührenfestsetzung und für die Zuständigkeitsregelung maßgeblich. Mit dem einfachen Begriff Streitwert ist zumeist der Gebührenstreitwert gemeint, daneben existieren der Zuständigkeitsstreitwert für die Wahl des zuständigen Gerichtes und der Rechtsmittelstreitwert für die generelle Zulassung von Rechtsmitteln. Selbst bei Geldforderungen sind die drei Streitwerte nicht zwingend identisch, am häufigsten weichen sie bei Mietrechtsstreitigkeiten voneinander ab, da der Gebührenstreitwert höchstens das einfache der Jahresmiete beträgt und sich der Zuständigkeitsstreitwert je nach Einzelfall mit dem Faktor 3,5 oder 25 aus der Jahresmietschuld errechnet. Auch bei nicht finanziellen Rechtsfällen muss der Streitwert ermittelt werden.

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