Streitwertkatalog

Der Streitwertkatalog bezieht sich auf die Festlegung des Streitwertes in öffentlich-rechtlichen Prozessen. Der Streitwertkatalog gibt für nicht mit einer eindeutigen Forderungssumme verbundenen Gebührenstreitwerte für einzelne Sachverhalte an. Mit wenigen Ausnahmen, bei welchen feste Gerichtsgebühren festgesetzt wurden, gibt der Gebührenstreitwert die üblicherweise bei einem Verlust des Prozesses zu zahlenden Gebühren an. Unabhängig vom Streitwert fallen bei Auseinandersetzungen mit den Sozialversicherungen und dem Jobcenter keine Prozesskosten, wohl aber Anwaltskosten an. Auch die Anwaltshonorare orientieren sich bei den vom Streitwertkatalog erfassten Prozessen am entsprechenden Wert. Der Streitwert bei nicht öffentlich-rechtlichen Auseinandersetzungen ist nicht dem Streitwertkatalog, sondern der Streitwerttabelle zu entnehmen.

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