Subventionswert

Der Subventionswert dient dazu, unterschiedliche Formen der Subventionsvergabe miteinander vergleichbar zu machen. Bei der Angabe des Subventionswertes ist immer auch dessen Bezugsgröße zu nennen. Als solche kommt in der Regel der Prozentwert der erhaltenen Subventionen in Bezug auf den eigenen Mitteleinsatz in Betracht. Der Einsatz eigener Mittel zur Errechnung des Subventionswertes kann sich wiederum auf unterschiedliche Daten wie die Personalkosten beziehungsweise die Sachkosten oder auch auf den Gesamtaufwand beziehen. Bei einer Subvention mittels vergünstigter Zinssätze dient die Zinsersparnis als Grundlage für die Berechnung des Subventionswertes. Falls die bezogene Subvention steuerpflichtig ist, gilt als Subventionswert der finanzielle Gegenwert nach dem Steuerabzug, während der Nutzen der bezogenen Unterstützung vor Steuern als Subventionssatz oder als Fördersatz bezeichnet wird.

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