Subventionsvertrag

Subventionsverträge sind Verträge über die Bedingungen zum Erhalt einer Subvention sowie über die Voraussetzungen, um diese zu beziehen. Subventionsverträge im ursprünglichen Sinn setzen voraus, dass die Zahlung des Förderbetrages durch die öffentliche Hand erfolgt. Der Begriff des Subventionsvertrages wird in der heutigen Umgangssprache zusätzlich für privatrechtliche Unterstützungszahlungen verwendet. Besonders häufig schließen große Gesellschaften privatrechtliche Subventionsverträge für eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung mit ihren Töchtern ab. Auch die Abgabe eines vergünstigten Telefongerätes an Endverbraucher beim Abschluss eines Mobilfunkvertrages stellt dem üblichen Sprachgebrauch zufolge einen privaten Subventionsvertrag dar, auch wenn sich das Unternehmen die Kosten durch die Höhe der Nutzungsentgelte vom Kunden zurückholt.

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