Tarifgebiete

Tarifgebiete sind räumlich abgegrenzte Gebiete, für welche jeweils nach eigenen Tarifverhandlungen ein separater Tarifvertrag abzuschließen ist. Tarifgebiete entsprechen teilweise Bundesländern, teilweise aber auch historischen Landesgrenzen. Da die Festlegung der Tarifgebiete zu den Aufgaben der Tarifpartner gehört, weicht ihr jeweiliger Zuschnitt in einzelnen Tarifverträgen voneinander ab. Ein wesentlicher Grund für die Existenz von Tarifverträgen besteht darin, die unterschiedlich hohen Lebenshaltungskosten bei der Entlohnung zu berücksichtigen. Unabhängig von Tarifgebieten können Gewerkschaften mit einem Arbeitgeber einen Betriebstarifvertrag abschließen. In einigen Fällen teilen die Tarifpartner ein hinsichtlich der Verhandlungen einheitliches Gebiet in verschiedene Tarifgebiete auf. Auch einige Verkehrsverbünde teilen ihr Bedienungsgebiet in Tarifgebiete auf.

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