Tarifparteien

Der Begriff Tarifparteien findet vorwiegend im Tarifvertragsrecht Verwendung. Tarifparteien sind die Arbeitgeberverbände auf der einen und die Gewerkschaften auf der anderen Seite. Sie treffen Vereinbarungen über die Entlohnung der Arbeitnehmer und schließen ergänzend einen Rahmentarifvertrag ab. Während auf der Arbeitgeberseite Einheitlichkeit herrscht, treten auf der Seite der Arbeitnehmer in vielen Fällen unterschiedliche Gewerkschaften als Tarifparteien auf, so dass mit jeder Organisation der Beschäftigten gesonderte Verträge abzuschließen sind. Neben Arbeitgeberverbänden können auch einzelne Arbeitgeber als Tarifparteien auftreten, das gilt regelmäßig bei Abschlüssen von Haustarifverträgen. Die Tarifparteien verstehen sich als fair miteinander umgehende Tarifpartner, auch wenn sie diesen Grundsatz in der Verhandlungsphase nicht konsequent beherzigen.

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