Tarifordnung

Historisch ersetzten Tarifordnungen während der Nazi-Diktatur abgeschlossene Tarifverträge. Sie wurden als Rechtsverordnungen zentralistisch vom Staat erlassen und hebelten die Tarifautonomie der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände aus. Im heutigen Sprachgebrauch bezieht sich die Tarifordnung nicht auf Regelungen zu Arbeitsverhältnissen, sondern auf eine Entgeltordnung im öffentlich-rechtlichen oder - seltener - privaten Bereich. Tarifordnungen werden für unterschiedliche Einrichtungen wie Kindergärten, Schwimmbäder und Büchereien erlassen und enthalten neben den Regelungen zum Entgelt Bestimmungen über mögliche Preisnachlässe und die jeweils geltenden Nutzungsbedingungen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr wird für die Gesamtheit der Tarifbestimmungen gelegentlich der Begriff der Tarifordnung verwendet.

^