Transitverkehr

Der Transitverkehr ist das Führen von Waren durch mindestens einen Drittstaat, welcher sich zwischen dem Ursprungsland und dem Zielland der Produkte befindet. Der zollrechtliche Fachbegriff für den Transitverkehr lautet Durchfuhr. Der Begriff Transitverkehr wird auch für reisende Personen benutzt und meint, dass diese ein Land nur durchfahren, um ihr Ziel in einem weiteren Staat zu erreichen; im Flugverkehr meint der Transitverkehr eine Zwischenlandung, während welcher Fluggäste den Transitbereich nicht verlassen, entsprechende Verbindungen werden auch als Umsteigeverbindungen durchgeführt. Viele Länder erstellen ein Transitvisum an der Grenze, wenn der Reisende für sein Zielland kein Visum benötigt oder über ein solches verfügt.

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