Transitlager

Das Transitlager ist der Teil eines Zolllagers, in welchem Waren eingelagert sind, welche ohne weitere Verarbeitung (mit Ausnahme einer möglichen Umladung) in ein Drittland weitertransportiert werden sollen. Transitlager müssen nicht zwingend von der Zollbehörde unterhalten werden; wesentlich häufiger ist ihre Führung durch Spediteure. Private Transitlager unterliegen jedoch der zollrechtlichen Aufsicht und dürfen nur von Unternehmen eingerichtet werden, welche vorher eine Genehmigung des zuständigen Zollamtes eingeholt haben. Je nach Typ des Transitlagers obliegt die Verantwortung über dieses dem Inhaber, dem Einlagernden oder der Zollbehörde. In der früheren Sowjetunion wurden auch Gefangenenlager als Transitlager bezeichnet, wenn sie der vorübergehenden Unterbringung von Gefangenen auf dem Weg in das endgültige Straflager dienten.

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