Transithandel

Ein Transithandel ist die Form des Außenhandels, bei welcher die Ware zwischen dem Ursprungsland und dem Zielland mindestens ein weiteres Land (Drittland) als Transitland durchläuft. Die Ware wird entweder ohne weiteren Umschlag oder Verarbeitung durch das Drittland lediglich transportiert oder in einem Freihafen oder einem Zollfreilager auf ein anderes Transportfahrzeug umgeladen. Einige Staaten verlangen für die Durchfuhr von Lastwagen im Transithandel eine eigene zollamtliche Verplombung. Nicht als Transithandel gelten Lieferungen innerhalb einer Wirtschaftsgemeinschaft; somit ist die Warenlieferung aus Deutschland über Polen nach Litauen kein Transithandel, da alle drei Staaten der EU angehören.

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