Transitgeld

Das Transitgeld ist eine zollrechtliche Gebühr, welche erhoben wird, wenn Waren von einem Land oder Wirtschaftsgebiet durch ein Transitland in ein drittes Land gebracht werden. Das Transitgeld wird auch als Durchgangszoll bezeichnet. Als Berechnungsgrundlage für das Transitgeld können das Gewicht der Ware, ihr Wert, die Menge des Gutes oder eine Kombination aus mehreren Werten dienen. Das Transitgeld fällt nicht an, wenn die betroffenen Staaten ein Freihandelsabkommen abgeschlossen haben oder einer Wirtschaftsgemeinschaft angehören. Umgangssprachlich als Transitgeld bezeichnet wurden auch die Zahlungen der damaligen BRD an die vormalige DDR für die Benutzung der Transitautobahnen nach Westberlin.

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