Transferzahlung

Transferzahlungen sind als Geldleistung gewährte Transferleistungen. Hierzu zählen im eigentlichen Sinn Zahlungen wie das Kindergeld, die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder Hartz IV), die Sozialhilfe, das Elterngeld und staatliche Subventionen an Unternehmen. Häufig werden auch die Zahlungen der Rentenversicherung als Transferzahlungen bezeichnet, das trifft aber eigentlich nur auf vorgezogene Renten sowie auf nicht durch Beitragszahlungen beruhenden Anrechnungszeiten zu, da die gezahlten Versicherungsbeiträge als Gegenleistung anzusehen sind. Die meisten Transferzahlungen an private Haushalte beruhen darauf, dass die Gesellschaft jedem Mitglied ein menschenwürdiges Leben ermöglichen soll; einige Zahlungen erfolgen aber auch zur Förderung eines staatlicherseits gewünschten Verhaltens; hierzu zählen die Sparzulage und die frühere Eigenheimzulage sowie das Elterngeld.

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