Trinkgeld

Das Trinkgeld ist in rechtlicher Hinsicht eine freiwillige Leistung, welche Kunden einem Arbeitnehmer geben. Dieser erhält das Trinkgeld zusätzlich zu seinem Arbeitslohn. Auf Grund dieser Definition gelten Zahlungen aus dem Tronc einer Spielbank rechtlich nicht als Trinkgelder. Das Finanzamt in Deutschland sieht das Trinkgeld an Angestellte als freiwillige steuerfreie Zahlung an, während Selbstständige Trinkgelder als normale Betriebseinnahmen versteuern müssen. Die steuerlichen Regeln bezüglich des Trinkgeldes weichen in anderen Staaten oft deutlich ab, die Finanzbehörden einiger Staaten setzen bei Mitarbeitern in Gaststätten Trinkgeldpauschalen als Einkommen an. Der Kunde kann mit der Höhe des Trinkgeldes seine Zufriedenheit mit der Dienstleistung zum Ausdruck bringen.

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