Treuhänder

Ein Treuhänder ist jemand, der im Auftrag eines Dritten dessen Rechte an Vermögenswerten wahrnimmt und dabei gehalten ist, sich gemäß der Interessen seines Auftraggebers zu verhalten. In der Schweiz wird der Begriff Treuhänder zudem als zusammenfassende Berufsbezeichnung für unterschiedliche Dienstleistungsberufe wie Steuerberater, Unternehmensberater, Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsjuristen und Buchhalter verwendet. Zudem bezeichnen sich in der Schweiz im Zusammenhang mit Baufragen auch Architekten und Ingenieure als Treuhänder des Auftraggebers. Nach deutschem Recht muss ein Treuhänder nachweisbar über Sachkunde verfügen, in der Schweiz ist die Berufsbezeichnung des Treuhänders nicht geschützt. Der Treuhänder nach deutschem Recht kann auch eine juristische Person sein.

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