Überbrückungsgeld

Ein Überbrückungsgeld oder auch Übergangsgeld wird gezahlt, wenn Arbeitnehmer durch die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit vermeiden. Damit diese Arbeitnehmer nach ihrer Existenzgründung ihren Lebensunterhalt sichern und sich auch sozial absichern können, besteht für sie ein Anspruch auf ein Überbrückungsgeld. Vor einer solchen Bewilligung sind jedoch einige Formalitäten zu erfüllen. Unter anderem muss beispielsweise eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle bezüglich der Existenzgründung eingeholt werden. Somit soll sichergestellt werden, dass der Plan zum Schritt in die Selbstständigkeit auch sinnvoll ist. Zu den fachkundigen Stellen zählen unter anderem die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder auch Kreditinstitute. Grundsätzlich wird ein Überbrückungsgeld für die Dauer von sechs Monaten bewilligt.

^