Überbrückungsdarlehen

Das Überbrückungsdarlehen ist ein kurzfristiges Darlehen, welches der Überbrückung des Zeitraumes bis zu einem Geldbezug dient. Überbrückungsdarlehen werden häufig von der Arbeitsagentur ausgezahlt, wenn der bisherige Leistungsbezieher wegen unterschiedlicher Auszahlungstermine des Arbeitslosengeldes und des künftigen Lohnes sonst einen Monat keine Einkünfte erzielen würde. Studierendenwerke fassen den Begriff des Überbrückungsdarlehens teilweise weiter und bezeichnen auch das von ihnen vergebene Darlehen nach dem Anspruch auf BAföG bis zur Abschlussprüfung als solches. Auch kurzfristige Kredite bei sicheren Ansprüchen an eine Versicherungsgesellschaft können als Überbrückungsdarlehen bezeichnet werden, als Alternative ist eine Vorschusszahlung des Versicherers möglich. Das Überbrückungsdarlehen wird auch als Überbrückungskredit bezeichnet.

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