Urlaubslohn

Der Urlaubslohn ist die Fortzahlung des regulären Lohnes und Gehaltes während des Urlaubs. Bei Lohnempfängern mit nennenswerten Schwankungen des monatlichen Einkommens ist für die Berechnung des Urlaubslohnes die Durchschnittsberechnung der drei letzten Monate vor dem Urlaubsantritt gebräuchlich. Auf den Urlaubslohn haben Arbeitnehmer im Unterschied zum Urlaubsgeld einen gesetzlichen Anspruch, das gilt auch für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer. Der Urlaubslohn ist vom Urlaubsgeld, einer in vielen Tarifverträgen und Arbeitsverträgen vereinbarten Entgeltzulage, zu unterscheiden. Die Unterscheidung zwischen Urlaubslohn und Urlaubsgeld erfolgt im üblichen Sprachgebrauch nicht konsequent, beide Leistungen lassen sich als Urlaubsentgelt zusammenfassen.

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