Überführungsgebühren

Überführungsgebühren sind Gebühren für den Transport eines Gegenstandes oder eines Menschen. In den meisten Fällen ist der Begriff Überführungsgebühren zwar gebräuchlich, aber nicht korrekt, da es sich um privat berechnete Entgelte und nicht um öffentlich-rechtliche Gebühren handelt. Bei Menschen fallen Überführungsgebühren zum Transport in ein anderes als das zunächst behandelnde Krankenhaus und bei Verstorbenen bei einem Leichentransport zu einem Begräbnis außerhalb des Sterbeortes an. Bei Fahrzeugen decken die Überführungsgebühren den Transport vom Fabrikort zum Händler. Im Mietwagenbereich fällt ein Überführungsentgelt an, wenn der Fahrer den Mietwagen an unterschiedlichen Stationen übernimmt und abgibt. Die Überführungsgebühren entfallen bei einigen Anbietern, wenn die Einwegmieten zwischen zwei Stationen in beiden Richtungen in etwa gleich häufig erfolgen.

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