Umkehrwechsel

Der Begriff Umkehrwechsel ist eine andere Bezeichnung für das Scheck-Wechsel-Verfahren, bei welchem der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger gleichzeitig einen Scheck über den zu zahlenden Betrag und einen Wechsel zusendet. Der Zahlungsempfänger löst den Scheck ein und bezieht den Wechsel zugleich auf sich selbst, welchen der Zahlungspflichtige seinerseits bei seiner Hausbank einreicht. Auf diese Weise erhält der Käufer einen vergünstigten Wechselkredit seitens seiner Bank. Selbstverständlich setzt der Einsatz eines Umkehrwechsels das Einverständnis des Zahlungspflichtigen und des Zahlungsempfängers zwingend voraus. Umkehrwechsel werden im täglichen Geschäftsleben seit einigen Jahren zunehmend seltener eingesetzt, da sie nicht elektronisch zu verarbeiten sind und das Interesse der Geschäftsbanken an der Vergabe von Wechselkrediten nachgelassen hat.

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