Die Umlagefinanzierung ist das Finanzierungsprinzip, welches bei einem Umlageverfahren zur Anwendung kommt. Bei der Umlagefinanzierung finanzieren die gegenwärtigen Beitragszahler die heutigen Ausgaben der Sozialversicherung und erwerben auf diese Weise einen Rechtsanspruch, ebenfalls Leistungen zu beziehen, sobald die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen. Bei der Umlagefinanzierung bildet das Versicherungssystem kein Kapital, sofern nicht in definierten Sonderfällen Rücklagen zu bilden sind. Das Umlageverfahren stößt an seine Grenzen, wenn eine zunehmende Zahl an Leistungsempfängern durch weniger Beitragszahler finanziert werden muss, allerdings sind Zuschüsse aus dem Steueraufkommen für die Sozialversicherung möglich. In der gesetzlichen Rentenversicherung begegnete der Gesetzgeber einer künftigen Unterdeckung auch durch die Erhöhung des Renteneintrittsalters um maximal zwei Jahre.