Umlagekosten

Umlagekosten sind Kosten, welche nicht nach dem tatsächlichen Gebrauch, sondern pauschal nach Wohnfläche oder Anzahl der Haushaltsmitglieder auf die einzelnen Wohneinheiten eines Hauses umgelegt werden. Damit die Umlage der entsprechenden Kosten auf Mieter tatsächlich möglich ist, muss der Mietvertrag eine entsprechende Klausel aufweisen. Typische Umlagekosten sind Müllgebühren, Kosten für einen Fahrstuhl und die Treppenhausreinigung sowie die Grundsteuer. Die Abrechnung der Umlagekosten erfolgt gemeinsam mit der Kostenabrechnung der vom konkreten Verbrauch abhängigen Wohnnebenkosten einmal jährlich im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. In der betrieblichen Kostenrechnung sind Umlagekosten die auf einzelne Werkstücke pauschal zu verteilende Kosten.

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