Die Umlagenabrechnung stellt bei Eigentumswohnungen einen Bestandteil der Kostenabrechnung zum Hausgeld und bei Mietobjekten einen Teil der Betriebskostenabrechnung dar. Die Umlagenabrechnung befasst sich mit dem Teil der Mietnebenkosten beziehungsweise der Hauskosten, deren Berechnung pauschal und nicht nach dem tatsächlich angefallenen Verbrauch erfolgt. Hierzu gehören in der Regel Müllgebühren, die Kosten für den Aufzug und umlagefähige Hausmeisterleistungen sowie die Grundsteuern. Als Grundlage für die Umlagenabrechnung wird entweder die Wohnfläche (bei gewerblichen Objekten die Nutzfläche) oder bei der Wohnungsvermietung die Anzahl der Bewohner einer Wohneinheit verwendet. Eine weitere Form der Umlagenabrechnung stellt die Berechnung der Anliegerbeteiligung bei Straßenbauarbeiten in Wohnstraßen dar.