Die Umlagenberechnung stellt einen Teil der Betriebskostenabrechnung bei vermieteten Immobilien beziehungsweise einen Bestandteil der Abrechnung des Hausgeldes bei Eigentumswohnungen dar. Dieser umfasst die nicht nach Verbrauch, sondern pauschal abgerechneten Kosten. Als Verteilungsschlüssel bei der Umlagenberechnung dienen überwiegend die Anzahl der Haushaltsmitglieder oder die Wohnfläche, wenige Punkte wie die pauschalen Kosten für den Kabelanschluss werden bevorzugt einheitlich je Wohneinheit abgerechnet. Sinnvollerweise beruht die Umlagenberechnung darauf, ob die tatsächlich entstandenen Kosten überwiegend von der Personenanzahl (wie Müllgebühren und Aufzugkosten) oder von der Grundfläche (wie Grundsteuern) abhängig sind. Des Weiteren kommt eine Umlagenberechnung bei der Zahlung von Erschließungskosten durch Anlieger zur Anwendung.