Umlagennachzahlung

Als Umlagennachzahlung wird in der Umgangssprache häufig die gesamte Betriebskostennachzahlung bei Mietwohnungen oder Wohneigentum bezeichnet. Korrekterweise bezieht sich die Umlagennachzahlung ausschließlich auf die pauschal nach Wohnfläche, Haushaltsgröße oder je Wohneinheit berechneten Betriebskosten beziehungsweise Hauskosten und stellt somit einen Teil der Betriebskostennachzahlung dar. Da die Höhe der als Umlage zu erhebenden Kosten mit wenigen Ausnahmen (z.B. Stromrechnung für das Treppenhaus) feststeht, kann eine nennenswerte Umlagennachzahlung im engeren Sinn nur bei Kostenerhöhungen eintreten. Ein weiterer möglicher Grund für eine Umlagennachzahlung besteht in einer Verringerung der Mieteranzahl durch Auszug einzelner Bewohner aus einer weiterhin vermieteten Wohnung, die auf leerstehende Wohneinheiten entfallenden Umlagen trägt jedoch der Eigentümer.

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